Bildungsurlaub für Hamburger Arbeitnehmer

Genehmigung für Bildungsurlaub

Unser Type Rating Airbus A320 ist von der Hansestadt Hamburg als Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 1 BiUrlG HA anerkannt worden.

Hamburger Arbeitnehmer haben das Recht auf max. zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die politische oder berufliche Weiterbildung. Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit. Die Kursgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden sie hier.

Entsprechende Regelungen gibt es in fast allen Bundesländern.

Für einen Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben, zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch. Darauf haben die Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch. (Allgemeine Informationen des DGB zum Bildungsurlaub finden sie hier.)

Gerne unterstützen wir Sie dabei, ihren bei uns angefragten Kurs in ihrem Bundesland (Sitz des Arbeitgebers) für Bildungsurlaub genehmigen zu lassen.

    Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen per E-Mail, Kontaktformular oder unter Telefon +49 30 7551 330 - 0.